- Einrichten von Bilanzierungssystemen
 - Abschluss von Büchern (Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften
 - Die Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz
 - Die Erstellung von Überschussrechnungen
 - Abweichungsanalysen
 - Erstellung und Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung